>–> Zur Viersen Ouvert ANMELDUNG <–<
HINWEIS Zufahrt Boulodrome :
Rund um die Weiherstraße werden zu Beginn 2026 umfangreiche Straßenarbeiten durchgeführt. Dies führt zu Beeinträchtigungen der üblichen Zufahrtswege zu unserem Boulodrome.
ZUFAHRTSKIZZE
Der Viersener Pétanque Club
Der Viersener Pétanque Club ist ein gemeinnütziger Sportverein, der Pétanque – oft als Boule bezeichnet – als Freizeit- und Wettkampfsport betreibt. Wir sehen unsere Aufgabe in der Ausübung, Förderung und Pflege des Pétanque-Sports, und möchten auch Kinder und Jugendliche an unseren Sport heranführen.
Pétanque ist ein geselliger Sport mit einfachen Regeln, bei dem besonders Geschicklichkeit, Konzentration und Präzision, aber auch taktisches Geschick, mannschaftliche Geschlossenheit und Ausdauer gefragt sind.
Ein Grund für die wachsende Beliebtheit dieses Sports in Viersen und in Deutschland überhaupt ist sicher auch seine hohe Integrationskraft. Jeder kann sofort mitspielen. Dies gilt für jedes Alter von 8 bis 80 und darüber.
Der VPC bietet in seinem Boulodrome an der Weiherstraße jeweils montags, mittwochs und freitags ab 15 Uhr regelmäßige Spiel- und Trainingsmöglichkeiten und darüber hinaus zahlreiche Veranstaltungen an (siehe Veranstaltungskalender).
Gäste und Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Kontaktanschrift findet sich unter dem Menüpunkt Kontakte.
Der Vorstand des Viersener Petanque Club
v.l.n.r. : Thomas Dornseifer, 2. Vorsitzender, Monika Schöler Kassiererin, Hans-Peter Meyer, 1. Vorsitzender
Ihr wollt bei uns mitmachen ? Hier gehts zum Mitgliedsantrag
Der Viersener Petanque Club unterstützt und handelt entsprechend der Positionierung des Boule und Pétanque Verbandes NRW zum Umgang mit demokratiefeindlichen, menschenverachtenden und extremistischen Parteien, Gruppierungen und Akteur*innen.

Hinweis zu Foto- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen und im Trainingsbetrieb des VPC werden regelmäßig Fotos zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, soziale Medien) erstellt.
Aufgrund der Größe mancher Veranstaltungen ist eine individuelle Einwilligung nicht immer möglich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
Mit dem Betreten unseres Geländes erklären Sie sich mit der möglichen Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern einverstanden. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen.



